Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung der cloudbasierten Software JJO-Labs Business Suite (nachfolgend „Software“ oder „Plattform“) gelten die nachfolgenden Bedingungen. Stand: Mai 2026.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen JJO-Labs (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) über die Bereitstellung und Nutzung der Software.
(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von diesen AGB ausgeschlossen, sofern der Anbieter den Kunden ausdrücklich nicht als Unternehmer akzeptiert.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.
Anbieter: JJO-Labs
Jan Jonas
Pemöllers Weg 20
22941 Delingsdorf
Deutschland
Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG).
E-Mail: kontakt@jjo-labs.de · Web: jjo-labs.de
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Einräumung des Zugangs zur modularen Plattform „JJO-Labs Business Suite“ über das Internet (Software-as-a-Service, SaaS). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der vom Kunden gewählten Konfiguration (Module, Anzahl aktiver Nutzer) sowie aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website oder im individuellen Angebot.
(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in der vereinbarten Version. Eine bestimmte Betriebszeit oder Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot oder in einem separaten Service-Level-Vereinbarung (SLA) vereinbart wurde.
(3) Beratung, Einrichtung, Schulung oder sonstige Dienstleistungen sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht Bestandteil des SaaS-Vertrages und werden gesondert nach Aufwand oder Stundensatz abgerechnet.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website (Preisübersicht, Konfigurator, Produktbeschreibungen) sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Eine über den Konfigurator, per E-Mail oder auf sonstigem Weg übermittelte Bestellanfrage ist zunächst unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden ausdrücklich annimmt (z. B. durch Auftragsbestätigung in Textform, Freischaltung des Zugangs oder Rechnungsstellung für die erste Abrechnungsperiode).
(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit der bei der Bestellung angegebenen Daten verantwortlich.
§ 4 Registrierung, Zugang und Nutzer
(1) Der Zugang erfolgt über individuelle Zugangsdaten (Benutzerkonten). Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und nur berechtigten Mitarbeitern zu überlassen.
(2) „Aktive Nutzer“ sind Personen, die im Abrechnungszeitraum mit einem eigenen Login auf die Software zugreifen können. Die Abrechnung richtet sich nach der auf der Website bzw. im Angebot genannten Nutzerstaffelung.
(3) Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn ein unbefugter Zugriff vermutet wird.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, zurückentwickeln, vervielfältigen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen, es sei denn, das Gesetz oder eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters lässt dies zu.
(3) Alle Rechte an der Software, der Dokumentation und Marken verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde nutzt die Software nur im Einklang mit geltendem Recht und diesen AGB. Er stellt sicher, dass in die Plattform eingegebene Inhalte und Daten rechtmäßig verarbeitet werden können (einschließlich erforderlicher Einwilligungen und Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen).
(2) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Endgeräte, Netzwerke und der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich, soweit nicht der Anbieter ausdrücklich Backup- oder Wiederherstellungsleistungen geschuldet hat.
(3) Missbräuchliche Nutzung (z. B. Überlastung der Systeme, automatisiertes Auslesen ohne Zustimmung, Verbreitung schädlicher Software) berechtigt den Anbieter zur Sperrung und außerordentlichen Kündigung.
§ 7 Preise, Abrechnung und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website veröffentlichten Preise oder die im individuellen Angebot genannten Preise. Der Anbieter nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch. Alle genannten Preise sind Endpreise; es wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.
(2) Der Kunde kann zwischen zwei Zahlungsarten wählen: monatliche Abrechnung (Zahlung jeweils im Voraus für den laufenden Monat) oder jährliche Vorauszahlung (Zahlung einmal im Voraus für zwölf Monate). Bei jährlicher Vorauszahlung gewährt der Anbieter einen Rabatt gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht (derzeit 10 % auf den Softwarepreis). Beide Zahlungsarten sind gleichberechtigt verfügbar; die Wahl erfolgt bei Vertragsschluss bzw. kann später in Textform vereinbart werden.
(3) Der Grundpreis umfasst mindestens ein Modul und bis zu fünf aktive Nutzer, sofern nicht anders vereinbart. Weitere Module und Nutzer werden gemäß der Preislogik auf der Website berechnet.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht eine andere Frist vereinbart wurde. Auf Rechnungen wird der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis aufgenommen, dass gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach Mahnung vorübergehend zu sperren.
(5) Änderungen der Preise für laufende Verträge werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die neuen Preise ab dem genannten Zeitpunkt als vereinbart. Der Kunde kann bei Preiserhöhungen das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ordentlich kündigen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat ab Vertragsschluss bzw. Freischaltung des Zugangs.
(2) Danach kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an kontakt@jjo-labs.de).
(3) Die Wahl der jährlichen Vorauszahlung (§ 7 Abs. 2) ist eine Zahlungsoption und keine verlängerte Mindestlaufzeit: Mindestlaufzeit und monatliche Kündbarkeit gelten unabhängig davon, ob monatlich oder jährlich gezahlt wird. Wird bei Jahreszahlung vorzeitig gekündigt, erstattet der Anbieter bereits gezahlte Softwareentgelte für nach dem Kündigungstermin liegende Monate anteilig innerhalb von 30 Tagen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung oder bei Insolvenz einer Vertragspartei.
(5) Nach Vertragsende stellt der Anbieter den Zugang ein. Der Kunde hat in der Regel 30 Tage Zeit, seine Daten in einem vom Anbieter mitgeteilten Format zu exportieren; danach können Daten gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
(1) Der Anbieter betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen SaaS-Anbieters. Planbare Wartungsarbeiten werden – soweit möglich – außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und vorab angekündigt.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und Funktionen anzupassen, sofern der vertraglich vereinbarte Kernzweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Sicherheitsrelevante Updates können auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
§ 10 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, beschränkt auf Unternehmergeschäfte nach den einschlägigen Vorschriften des BGB.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form zu melden. Der Anbieter wird Mängel innerhalb angemessener Frist nachbessern oder eine zum Vertragszweck geeignete Ersatzlösung anbieten.
(3) Störungen, die auf höhere Gewalt, Störungen öffentlicher Netze, Fehlkonfigurationen beim Kunden oder unsachgemäße Nutzung beruhen, begründen keine Gewährleistungsansprüche.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Anbieters.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Plattformnutzung gemäß der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Kunde personenbezogene Daten im Auftrag des Anbieters verarbeitet oder der Anbieter solche Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien – soweit erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
§ 14 Höhere Gewalt
Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, behördliche Anordnungen, Ausfall kritischer Infrastruktur) berechtigen zur vorübergehenden Aussetzung der Leistungspflichten, solange die Störung andauert.
§ 15 Änderungen der AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. Gesetzesänderung, neue Funktionen, Anpassung der Preisstruktur). Der Kunde wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Kunde wird in der Mitteilung auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters, sofern nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.